WASSERSCHADEN: WAS TUN?
7 Schritte für den Ernstfall
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Ein Rohrbruch z.B. aufgrund der Einwirkung von Frost oder Materialfehlern, ein geplatzter Waschmaschinen- bzw. Spülmaschinenschlauch, oder bauliche Mängel mit undichten Stellen sowie Starkregen können alles Ursachen für einen Wasserschaden sein. Ein Wasserschaden gehört zu den schlimmsten Vorstellungen jedes Eigentümers und Mieters. Obwohl es bei einem Wasserschaden nicht immer zum Horrorszenario einer unter Wasser stehenden Wohnung kommen muss, ist bereits bei kleinen Wasserflecken an den Wänden schnelles Handeln gefragt, um den Schaden möglichst gering zu halten und verheerende Folgen wie beispielsweise Schäden am Gebäude und Schimmel zu vermeiden.
In der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung wird erläutert was bei einem Wasserschaden zu tun ist:
1. Ursache finden und Wasserzufuhr stoppen
Zunächst heißt es Ruhe bewahren und mit kühlem Kopf die Ursache des Problems finden. Sofern der Wasserschaden nicht durch starke Unwettereinflüsse wie beispielsweise Hochwasser verursacht wurde müssen Sie die Wasserzufuhr für die schadhafte Leitungswasserquelle ausfindig machen und abstellen. Hierfür muss der entsprechende Absperrhahn oder das Hauptabsperrventil im Uhrzeigersinn zugedreht werden. Besteht kein Zugang zum Absperrventil der Hauptwasserleitung muss unverzüglich die Hausverwaltung informiert werden. Denn insbesondere im Falle eines Rohrbruchs muss dem Eindringen von großen Wassermengen auf dem schnellsten Weg entgegengewirkt werden.
Wichtig: Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, setzen Sie auch ihre Nachbarn zeitnah über den Wasserschaden in Kenntnis.
Auch Elementarschäden durch Unwettererscheinungen wie z.B. Sturm oder Hagel sind geläufige Ursachen für Wasserschäden: Infolge eines Hagelschadens kann z.B. durch eine beschädigte Fensterscheibe Regenwasser ins Haus eintreten oder aufgrund einer großen Menge vor dem Haus angesammelter Hagelkörner Tauwasser ins Haus laufen. Hinzu kommt, dass bei Starkregen eine Überflutung tief liegender Hauseingänge, Keller und Souterrain-Räume durch gewaltige Niederschlagsmengen und rückstauendes Abwasser möglich ist.
2. Unterbrechung der Stromversorgung
Es ist allgemein bekannt, dass Wasser Strom leitet. Daher ist es insbesondere bei größeren Wassermassen wichtig elektrische Geräte nicht einzuschalten und ggf. die Stromzufuhr durch das Umlegen des Hauptschalters am Sicherungskasten zu unterbrechen.
Achtung! Akute Gefahr besteht, wenn stromdurchflossene Steckdosen durch ausgelaufenes Wasser feucht werden oder gar unter Wasser stehen. Betroffene Bereich sollten in diesem Fall vollständig gemieden werden und bei sehr großen Überschwemmungen die örtliche Feuerwehr verständigt werden. Denn hier besteht zum einen Lebensgefahr aufgrund eines Stromschlags. Zum anderen kann das ausgelaufene Wasser zu einem Kurzschluss mit Folgeschäden an den technischen Geräten oder im schlimmsten Fall sogar zu einem elektrischen Brand führen. Zudem sollte falls vorhanden ebenfalls die Fußbodenheizung abgestellt werden, um Schäden am Bodenbelag zu vermeiden. Im Nachgang sollte die gesamte Elektronik zunächst von einem Fachmann geprüft werden, um z.B. für den Laien verborgene Schäden zu erkennen und einen gefahrlosen Anschluss an den Stromkreislauf sowie Wiedereinschalten der Geräte zu gewährleisten.
3. Wasser beseitigen und Raum trocknen
Sobald akute Gefahrenquellen beseitigt wurden, geht es darum die aus der Wand oder Decke ausgetretene Wassermengen schnellstmöglich zu entfernen. Zum Trockenlegen von kleineren ausgelaufenen Wassermengen genügen Wischlappen sowie saugstarke (Hand)Tücher und Decken. Bei größeren Wassermengen erfolgt das Abschöpfen mittels Putzeimern oder mit Hilfe eines Nasssaugers. Steht das Wasser in sehr großen Mengen z.B. bei einem vollgelaufenen Keller ist es meist nötig die örtliche Feuerwehr zu kontaktieren damit diese das ausgetretene Wasser mit speziellen Pumpen besonders zügig beseitigen. Die entstandenen Kosten werden je nach Umständen von der Versicherung übernommen.
4. Schadensbegrenzung und Hausrat retten
Wurde das Wasser weitestgehend beseitigt, entfernen Sie betroffenes Inventar und Hausrat aus den nassen Bereichen des wassergeschädigten Raumes. Insbesondere Materialien, wie Metall, bei denen Rostgefahr besteht als auch Textilien, die Flüssigkeit aufsaugen oder zu Schimmelbildung neigen sollten in trockenen Bereichen gelagert werden. Mobiliar, das zu schwer oder fest installiert ist und daher nicht aus dem Schadenbereich transportiert werden kann sollte soweit möglich zumindest mit provisorischen stützen aus wasserfesten Materialien wie Kunststoff oder Styropor erhöht werden. Damit kann die Luft zirkulieren und die feuchten Gegenstände beginnen auch von unten zu trocknen. Von Holzblöcken oder Konstruktionen aus Pappe ist abzuraten da diese aufgrund ihrer Saugfähigkeit die Schimmelgefahr erhöhen.
Für den Fall, dass es von der Zimmerdecke tropft, sollten Holzböden sowie nicht entfernbare Möbel mit Folie abgedeckt werden.
Durchnässte Teppiche sollten zum trocknen nicht aufgehangen oder zusammengefaltet werden, da dadurch die Farbe verlaufen kann. Stattdessen sollte unter dem Teppich eine Folie ausgebreitet werden, um den Boden darunter vor Verfärbungen zu schützen. Mit einem speziellen Nassstaubsauger kann die Feuchtigkeit aus dem Teppich entzogen werden. Um die Verdunstung der Restfeuchtigkeit zu begünstigen, sollten Türen und Fenster geöffnet werden, die Heizung höher gedreht werden sowie die feuchten Einrichtungsgegenstände gründlich abgewischt und mit einem haushaltsüblichen Föhn getrocknet werden.
Um den Schaden an Hausrat und Bausubstanz so gering wie möglich zu halten, sollte im Anschluss eine Raumtrocknung mit professionellen Trocknungsmethoden durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Denn je nach Baumaterial und Schwere des Schadens sind komplexere Methoden zur Inspektion, Wasserschaden Trocknung und Instandsetzung von Dämmschichten im Boden sowie von durchfeuchtetem Mauerwerk erforderlich.
5. Wasserschaden an Versicherung melden
Nachdem Sie die wichtigsten Haushaltsgegenstände in trockene Bereiche untergebracht haben, sollten Sie bevor Sie die Wohnung wieder komplett auf Vordermann bringen ihren Vermieter und ihre Versicherung (wie z.B. ihre Hausrat- und private Haftpflichtversicherung) über den Wasserschaden informieren.
Wird der Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung verursacht, sollten Sie zunächst die Wohngebäudeversicherung kontaktieren und abklären, ob Sie gegen Leitungswasser-, Rohrbruch- und Frostschäden versichert sind. Bei Elementarschäden, die auf z.B. Unwetterereignisse zurückzuführen sind greift i.d.R. die Zusatzoption Elementarversicherung im Rahmen der Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung.
6. Wasserschaden dokumentieren
In diesem Schritt wird der Schaden wird mit Bildern festgehalten und ein Angebot für die Versicherung erstellt. Für eine korrekte Schadensabwicklung empfiehlt es sich den Schadenshergang sowie alle beschädigten Gegenstände ausführlich für die Versicherung und ggf. für den Vermieter zu dokumentieren und mit entsprechendem Bildmaterial zu belegen. Idealerweise fotografieren sie den Raum(abschnitt) bereits vor Beendigung der Aufräumarbeiten. Auch wenn man zum Zeitpunkt eines Wasserschadens andere Dinge im Kopf hat, kann es hilfreich sein zuerst Fotos „mit Wasser“ zu machen. Nach der Aufräumaktion sollte die Schadenstelle sowie alle betroffenen Möbel und Gegenstände erneut so genau wie möglich abgebildet werden, um den Schaden vollständig oder zumindest zu großen Teilen von der Versicherung wieder erstattet zu bekommen.
7. Schimmel nach Wasserschaden: Spätfolgen entgegenwirken
Insbesondere wenn die Wände, Bodenbeläge und Einrichtungsgegenstände nicht bloß etwas feucht geworden sind, sondern vom ausgetretenen Wasser durchnässt wurden ziehen Sie sich am besten einen Fachmann hinzu. Um Schimmelbildung sowie weitere potenzielle Folgeschäden zu vermeiden, benötigt es Experten mit professionellen Trocknungstechniken. Wir sind ihr Fachbetrieb für die Trocknung von Wasserschäden im Raum Nürnberg – Erlangen – Fürth sowie in Forchheim, Bamberg und Neustadt a.d. Aisch!